Wohnung kündigen – kostenlose Vorlage & neue Wohnung mit KI finden.
Mietvertrag kündigen in 3 Minuten: Daten eingeben, Vorlage personalisieren, sofort als PDF oder Word herunterladen – kostenlos. Und danach direkt die neue Wohnung mit KI suchen.
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Kostenlose Kündigungsvorlage Wohnung – PDF & Word.
Füll die Felder links aus – die Kündigung rechts aktualisiert sich live. Dann als PDF oder Word herunterladen oder kopieren. Die Vorlage entspricht § 568 BGB und enthält alle Pflichtangaben.
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Automatisch berechnet (3 Monate zum Monatsende, § 573c BGB).
Vorschau – aktualisiert sich live
Wohnung: [Wohnungsadresse]
Ich bitte Sie, mir den Erhalt dieser Kündigung schriftlich zu bestätigen.
Die Wohnung werde ich zum Kündigungstermin besenrein übergeben und bitte um Vereinbarung eines Übergabetermins.
[Dein Name]
KÜNDIGUNGSFRISTEN
Kündigungsfristen bei der Wohnung – was gilt wann?
Die gesetzliche Kündigungsfrist für Mieter beträgt 3 Monate zum Ende des Kalendermonats (§ 573c BGB). Wichtig: Die Kündigung muss dem Vermieter spätestens am 3. Werktag des Monats zugegangen sein – dann gilt sie für diesen Monat. Wer am 4. Januar kündigt, kündigt faktisch zum 30. April, nicht zum 31. März. keymatch.ai hilft dir, die Zeit bis zum Auszug optimal zu nutzen und rechtzeitig eine neue Wohnung zu finden.
Ordentliche Kündigung
Als Mieter hast du immer eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende – unabhängig von der Mietdauer. Der Vermieter hat je nach Mietdauer 3, 6 oder 9 Monate Frist. Die Kündigung muss schriftlich und eigenhändig unterschrieben erfolgen (§ 568 BGB). Mündliche Kündigungen sind unwirksam.
Sonderkündigung
In bestimmten Fällen kannst du außerordentlich kündigen – zum Beispiel bei erheblichen Mängeln, nach einer Mieterhöhung (§ 561 BGB) oder nach einer Modernisierungsankündigung. Auch bei Einzug des Vermieters in die Wohnung greift ein Sonderkündigungsrecht. Frist: in der Regel 2 Monate zum Monatsende.
Fristen im Überblick
Kündigung bis zum 3. Werktag des Monats: wirkt zum letzten Tag des übernächsten Monats. Kündigung später: wirkt einen Monat später. Empfehlung: Kündigung per Einschreiben mit Rückschein versenden. So hast du den Eingangszeitpunkt lückenlos dokumentiert.
| Eingang beim Vermieter | Frist läuft ab | Frühester Kündigungstermin | |
|---|---|---|---|
| 1.–3. Werktag des Monats | Dieser Monat zählt | Letzter Tag des übernächsten Monats | Rechtzeitig |
| Ab 4. Werktag | Nächster Monat zählt | Letzter Tag des drittfolgenden Monats | 1 Monat später |
| Mündlich / ohne Unterschrift | – | Kündigung unwirksam | Unwirksam |
PFLICHTINHALT NACH BGB
Was muss in die Kündigung? Pflichtangaben nach BGB.
Eine Kündigung muss nach § 568 BGB schriftlich erfolgen und eigenhändig unterschrieben sein. Fehlt die Unterschrift oder ein Pflichtinhalt, ist die Kündigung unwirksam – auch wenn der Rest stimmt. Unsere Vorlage enthält alle Pflichtangaben automatisch.
Absender & Empfänger
Vollständiger Name und Adresse des Mieters als Absender. Als Empfänger: vollständiger Name und Adresse des Vermieters oder der Hausverwaltung. Bei mehreren Mietern im Vertrag müssen alle unterschreiben. Bei mehreren Vermietern muss die Kündigung an alle adressiert sein – sonst ist sie unwirksam.
Betreff & Kündigungstermin
Der Betreff muss die genaue Adresse der Mietwohnung enthalten. Der Kündigungstermin kann konkret genannt werden (z. B. „zum 31. März“) oder als „fristgerecht“ formuliert sein – dann gilt automatisch die gesetzliche Frist aus § 573c BGB. Datum und Ort der Kündigung sind Pflicht.
Eigenhändige Unterschrift
Die Kündigung muss im Original unterschrieben werden. Eine eingescannte Unterschrift per E-Mail ist grundsätzlich nicht ausreichend (§ 568 Abs. 1 BGB). Empfehlung: Kündigung persönlich übergeben mit schriftlicher Empfangsbestätigung oder per Einschreiben mit Rückschein versenden.
SONDERFÄLLE
Kündigung mit Nachmieter, per Mail & im Todesfall.
Nicht jede Kündigung ist eine Standardkündigung. Die häufigsten Sonderfälle nach Google-Autocomplete: Nachmieter stellen, per E-Mail kündigen und Kündigung nach dem Tod des Mieters.
Früher raus – Nachmieter stellen
Du kannst dem Vermieter einen geeigneten Nachmieter vorschlagen, um früher aus dem Mietvertrag zu kommen. Der Vermieter ist rechtlich nicht verpflichtet, den Vorschlag anzunehmen. Stimmt er zu, kann das Mietverhältnis einvernehmlich früher enden. Den Nachmietervorschlag gleichzeitig mit der Kündigung schriftlich einreichen und die Bonität des Nachmieters dokumentieren – das erhöht die Chancen erheblich.
Sonderkündigungen & Ausnahmefälle
Kündigung per E-Mail: Grundsätzlich unwirksam – außer der Mietvertrag erlaubt dies ausdrücklich. Immer schriftlich per Einschreiben kündigen.
Kündigung im Todesfall: Die Erben können das Mietverhältnis mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen (§ 580 BGB) – innerhalb eines Monats nach Kenntnis vom Todesfall. Die Kündigung sollte dann „als Rechtsnachfolger von [Name]“ formuliert sein und eine Kopie des Erbscheins oder der Sterbeurkunde enthalten.
NÄCHSTER SCHRITT
Neue Wohnung mit KI finden – nach der Kündigung.
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Die gesetzliche Kündigungsfrist für Mieter beträgt 3 Monate zum Ende des Kalendermonats (§ 573c BGB). Wichtig: Die Kündigung muss dem Vermieter spätestens am 3. Werktag des Monats zugegangen sein – dann gilt sie für diesen Monat. Wer am 4. Januar kündigt, kündigt faktisch zum 30. April, nicht zum 31. März. keymatch.ai hilft dir, die Zeit bis zum Auszug optimal zu nutzen und rechtzeitig eine neue Wohnung zu finden.
Ordentliche Kündigung
Als Mieter hast du immer eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende – unabhängig von der Mietdauer. Der Vermieter hat je nach Mietdauer 3, 6 oder 9 Monate Frist. Die Kündigung muss schriftlich und eigenhändig unterschrieben erfolgen (§ 568 BGB). Mündliche Kündigungen sind unwirksam.
Sonderkündigung
In bestimmten Fällen kannst du außerordentlich kündigen – zum Beispiel bei erheblichen Mängeln, nach einer Mieterhöhung (§ 561 BGB) oder nach einer Modernisierungsankündigung. Auch bei Einzug des Vermieters in die Wohnung greift ein Sonderkündigungsrecht. Frist: in der Regel 2 Monate zum Monatsende.
Fristen im Überblick
Kündigung bis zum 3. Werktag des Monats: wirkt zum letzten Tag des übernächsten Monats. Kündigung später: wirkt einen Monat später. Empfehlung: Kündigung per Einschreiben mit Rückschein versenden. So hast du den Eingangszeitpunkt lückenlos dokumentiert.
| Eingang beim Vermieter | Frist läuft ab | Frühester Kündigungstermin | |
|---|---|---|---|
| 1.–3. Werktag des Monats | Dieser Monat zählt | Letzter Tag des übernächsten Monats | Rechtzeitig |
| Ab 4. Werktag | Nächster Monat zählt | Letzter Tag des drittfolgenden Monats | 1 Monat später |
| Mündlich / ohne Unterschrift | – | Kündigung unwirksam | Unwirksam |
PFLICHTINHALT NACH BGB
Was muss in die Kündigung? Pflichtangaben nach BGB.
Eine Kündigung muss nach § 568 BGB schriftlich erfolgen und eigenhändig unterschrieben sein. Fehlt die Unterschrift oder ein Pflichtinhalt, ist die Kündigung unwirksam – auch wenn der Rest stimmt. Unsere Vorlage enthält alle Pflichtangaben automatisch.
Absender & Empfänger
Vollständiger Name und Adresse des Mieters als Absender. Als Empfänger: vollständiger Name und Adresse des Vermieters oder der Hausverwaltung. Bei mehreren Mietern im Vertrag müssen alle unterschreiben. Bei mehreren Vermietern muss die Kündigung an alle adressiert sein – sonst ist sie unwirksam.
Betreff & Kündigungstermin
Der Betreff muss die genaue Adresse der Mietwohnung enthalten. Der Kündigungstermin kann konkret genannt werden (z. B. „zum 31. März“) oder als „fristgerecht“ formuliert sein – dann gilt automatisch die gesetzliche Frist aus § 573c BGB. Datum und Ort der Kündigung sind Pflicht.
Eigenhändige Unterschrift
Die Kündigung muss im Original unterschrieben werden. Eine eingescannte Unterschrift per E-Mail ist grundsätzlich nicht ausreichend (§ 568 Abs. 1 BGB). Empfehlung: Kündigung persönlich übergeben mit schriftlicher Empfangsbestätigung oder per Einschreiben mit Rückschein versenden.
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Kündigung mit Nachmieter, per Mail & im Todesfall.
Nicht jede Kündigung ist eine Standardkündigung. Die häufigsten Sonderfälle nach Google-Autocomplete: Nachmieter stellen, per E-Mail kündigen und Kündigung nach dem Tod des Mieters.
Früher raus – Nachmieter stellen
Du kannst dem Vermieter einen geeigneten Nachmieter vorschlagen, um früher aus dem Mietvertrag zu kommen. Der Vermieter ist rechtlich nicht verpflichtet, den Vorschlag anzunehmen. Stimmt er zu, kann das Mietverhältnis einvernehmlich früher enden. Den Nachmietervorschlag gleichzeitig mit der Kündigung schriftlich einreichen und die Bonität des Nachmieters dokumentieren – das erhöht die Chancen erheblich.
Sonderkündigungen & Ausnahmefälle
Kündigung per E-Mail: Grundsätzlich unwirksam – außer der Mietvertrag erlaubt dies ausdrücklich. Immer schriftlich per Einschreiben kündigen.
Kündigung im Todesfall: Die Erben können das Mietverhältnis mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen (§ 580 BGB) – innerhalb eines Monats nach Kenntnis vom Todesfall. Die Kündigung sollte dann „als Rechtsnachfolger von [Name]“ formuliert sein und eine Kopie des Erbscheins oder der Sterbeurkunde enthalten.
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